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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zuletzt aktualisiert: Dezember 2024

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​1. Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

      1.1 Für die Geschäftsbeziehung zwischen der Archibo GmbH, Ohmstraße 12 in 63225 Langen (im Folgenden 

      kurz "ANBIETER" genannt) und dem Empfänger der Leistungen (im Folgenden kurz "KUNDE" genannt,

      zusammen hier auch als „die PARTEIEN“ bezeichnet), insbesondere im Hinblick auf Verträge über     

      Entwicklungsleistungen im Bereich der IT-Produktentwicklung sowie der Softwarepflege (nachfolgend kurz

      „Leistungen“ genannt) gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

     1.2 Das Angebot des ANBIETERS richtet sich an Unternehmer (§ 14 BGB), an Gewerbetreibende und an

     Verbraucher (§ 13 BGB).

     1.3 Widersprechende, abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des KUNDEN werden

     nicht Vertragsbestandteil, es sei denn der ANBIETER stimmt deren Geltung ausdrücklich zu. Diese Allgemeinen

     Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn der ANBIETER in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen

     Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichenden Bedingungen des KUNDEN Leistungen vorbehaltlos

     ausführt.

 

     1.4 Maßgeblich ist die jeweils vor Inanspruchnahme der Leistungen gültige Fassung der Allgemeinen

     Geschäftsbedingungen des ANBIETERS.

     

     1.5  Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Leistungsbeziehungen zwischen

     dem ANBIETER und dem KUNDEN (in Zusammenhang mit dem angebotenen Leistungsgegenstand), ohne dass

     es einer ausdrücklichen Einbeziehung bedarf.

     1.6  Sofern in den nachfolgenden Bestimmungen das generische Maskulinum verwendet wird, gilt dies einzig

     und allein aus Gründen der Einfachheit, ohne dass damit eine Wertung verbunden ist.

2. Vertragsschluss

     2.1 Die Präsentation der Leistungen auf der Webseite oder in Werbeanzeigen stellt kein verbindliches Angebot

     des ANBIETERS auf Abschluss eines Vertrags dar. Der KUNDE wird hierdurch lediglich aufgefordert, ein

     Angebot abzugeben.

 

     2.2 Der Vertragsschluss zwischen dem ANBIETER und dem KUNDEN kann per E-Mail oder schriftlich erfolgen.

 

     2.3 Der KUNDE erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, keine Login-Benutzernamen, Passwörter,

     Materialien und Links, auf die der KUNDE im Rahmen dieses Vertrags Zugriff erhält, an Dritte weiterzugeben.

3. Leistungen

     3.1 Der ANBIETER erbringt Entwicklungs- und Beratungsdienstleistungen im Bereich Digitalisierung,

     Prozessoptimierung und Softwarepflege sowie Leistungen im Bereich Bereitstellung von Software as a Service.

 

     3.2 Der konkrete Leistungsumfang (einschließlich Dauer des Projekts, Anzahl vereinbarter Tages- und/oder

     Stundensätze, etc.) ergibt sich stets aus dem individuellen Angebot des ANBIETERS und der diesbezüglichen

     individuellen Leistungsbeschreibung bzw. Dokumentation zwischen ANBIETER und KUNDE.

 

     3.3 Die Leistungen des ANBIETERS erfolgen stets auf dem zum Vertragsschluss bekannten und gängigen,

     technischen Stand. Sollten nach Vertragsschluss aufgrund neuartiger und/oder aktualisierter Software-

     Versionen von Drittanbietern (o.Ä.) Anpassungen („Relaunches“ oder „Updates“) erforderlich werden, sind diese       vom

     Leistungsangebot des ANBIETERS vorab ausdrücklich nicht zugesichert.

 

     3.4 Über das Anbieten der Leistungen hinaus wird dem KUNDEN ausdrücklich kein bestimmter Erfolg     

     geschuldet.

 

     3.5 Der ANBIETER ist berechtigt, sich zur Erfüllung einzelner oder aller vertraglichen Pflichten der Hilfe Dritter,

     insbesondere Subunternehmer, zu bedienen.

 

     3.6 In Bezug auf dienstvertragliche Leistungen steht dem ANBIETER ein Leistungsbestimmungsrecht nach §

     315 BGB zu.

4. Zahlungsbedingungen

     4.1 Die Zahlung ist per Rechnung möglich.

 

     4.2 Sämtliche Abrechnungsmodalitäten, insbesondere die Rechnungstellung, erfolgen auf elektronischem Weg

     über die vom KUNDEN mitgeteilte E-Mail-Adresse. Der KUNDE erklärt sich hiermit ausdrücklich einverstanden.

     Erwünscht der KUNDE eine hiervon abweichende Art der Übermittlung (z.B. Post) trägt er die hierfür zusätzlich

     anfallenden Kosten.

5. Pflichten der PARTEIEN zur Durchführung der vereinbarten Leistungen

     5.1 Alle vertraglich zugesagten Leistungen erbringt der ANBIETER grundsätzlich erst ab dem Zeitpunkt des

     Vertragsschlusses.

 

     5.2 Der KUNDE stellt sicher, dass der ANBIETER zu jedem Zeitpunkt über alle erforderlichen Informationen

     verfügt, die zum Erreichen eines bestmöglichen Beratungsergebnisses erforderlich sind. Für die Richtigkeit der

     dem ANBIETER durch den KUNDEN zur Verfügung gestellten Inhalte wird keine Gewähr übernommen; eine

     Prüfung der Inhalte durch den ANBIETER erfolgt nicht.

 

     5.3 Die Leistungen des ANBIETERS erfolgen stets auf dem zum Vertragsschluss bekannten und gängigen,

     technischen Stand. Sollten nach Vertragsschluss aufgrund neuartiger und/oder aktualisierter Software-

     Versionen von Drittanbietern (o.Ä.) Anpassungen („Relaunches“ oder „Updates“) erforderlich werden, sind diese

     vom Leistungsangebot des ANBIETERS vorab ausdrücklich nicht zugesichert.

     5.4 Der KUNDE ist selbstständig dafür verantwortlich, die technischen Voraussetzungen bereitzuhalten, um das

     Angebot vollständig nutzen zu können. Bei Vorliegen von technischen Problemen des bereitgestellten Angebots

     ist der KUNDE zudem verpflichtet, an der Problemlösung bestmöglich mitzuwirken.

6. Vergütung

     6.1 Für die Leistungen gilt die jeweilige zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses individuell vereinbarte Vergütung.

     Alle Preise verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer.

     6.2 Soweit im Einzelfall keine individuelle Vergütungsvereinbarung getroffen wird, rechnet der ANBIETER seine

     Leistungen gegenüber dem KUNDEN mittels eines festen Vergütungssatzes je vereinbarter Einheit ab.

 

     6.3 Sofern der ANBIETER dem KUNDEN auf Wunsch eine Kostenvoreinschätzung erteilt, so kann der ANBIETER

     vorab keine verbindliche Gewähr gem. § 649 Abs. 1 BGB für die Richtigkeit der Kostenvoreinschätzung

     übernehmen.

 

     6.4 Soweit der tatsächliche Aufwand die zugrundeliegende Kostenvoreinschätzung mehr als geringfügig (< 10

     %) übersteigt, ist der ANBIETER berechtigt, den zusätzlichen Arbeitsaufwand gesondert in Rechnung zu stellen.

     Sofern eine solche Überschreitung zu erwarten ist, unterrichtet der ANBIETER den KUNDEN darüber

     unverzüglich. Die weitere Vergütung bemisst sich in diesem Fall anhand des tatsächlichen Arbeitsaufwands und

     der geltenden Preisliste. Sofern der ANBIETER die wesentliche Überschreitung der Kostenvoreinschätzung nicht

     zu vertreten hat, ist der KUNDE nicht dazu berechtigt ist, das Vertragsverhältnis allein aufgrund der Kosten-

     Überschreitung zu kündigen.

 

     6.5 Etwaige Lizenzkosten für Drittsoftware fällt, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, zusätzlich an und

     ist durch den KUNDEN zu tragen.

 

     6.6 Wenn nicht vertraglich im Einzelfall anderslautend geregelt, fallen Reisekosten (z.B. Spesen, Verpflegung,

     Beförderung) für Reisen, die der ANBIETER im Auftrag des KUNDEN durchführt, dem KUNDEN zur Last und

     sind von einer vereinbarten Pauschalvergütung nicht umfasst.

 

     6.7 Der KUNDE ist, soweit nicht anders vereinbart, zur Vorleistung verpflichtet. Die vereinbarte Vergütung ist

     unmittelbar mit Vertragsschluss fällig und zahlbar innerhalb von 10 Tagen.

 

     6.8 Der KUNDE kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen sein

     Aufrechnungsrecht oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben bzw. geltend machen.

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7. Vertragslaufzeit, Kündigung, Löschung des Kontos

     7.1 Der Vertrag ist für die gemäß individualvertraglicher Vereinbarung vereinbarte Laufzeit (Erstlaufzeit) fest

     geschlossen. Eine vorzeitige ordentliche Kündigung ist ausgeschlossen.

 

     7.2 Die Vertragslaufzeit verlängert sich, sofern nicht explizit abweichend geregelt, jeweils um die vereinbarte

     Erstlaufzeit, wenn sie nicht vier Wochen vor Ablauf der Erstlaufzeit bzw. der jeweiligen Vertragsverlängerung

     von einer Partei gekündigt wird.

 

     7.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

8. Abnahme

     8.1 Sofern die vereinbarten Leistungen dem Werkvertragsrecht unterfallen, gelten diesbezüglich die

     nachfolgenden Regelungen dieser Ziffer.

 

     8.2 Der ANBIETER kann vom KUNDEN nach Abschluss einer Teilleistung diesbezüglich die Abnahme verlangen.

 

     8.3 Die seitens des KUNDEN abzunehmenden (Teil-)Leistungen des ANBIETERS gelten auch dann als

     abgenommen, wenn der KUNDE sich auf Aufforderung des ANBIETERS hin zur Abnahme der entsprechenden

     (Teil-)Leistung nicht innerhalb von 7 Werktagen schriftlich erklärt.

9. Nutzungsrechte an Software

     9.1 Soweit in diesem Vertrag keine andere bestimmungsgemäße Nutzung vereinbart ist, räumt der ANBIETER

     dem KUNDEN das nicht-ausschließliche, örtlich unbeschränkte, in jeder beliebigen Hard- und

     Softwareumgebung ausübbare, dauerhafte, unwiderrufliche und unkündbare Recht ein, Software im Original

     oder in abgeänderter, übersetzter, bearbeiteter oder umgestalteter Form zu nutzen, das heißt insbesondere

     dauerhaft oder temporär zu speichern und zu laden, sie anzuzeigen und ablaufen zu lassen, auch soweit hierfür

     Vervielfältigungen notwendig werden, abzuändern, zu übersetzen, zu bearbeiten oder auf anderem Wege

     umzugestalten, für nichtgewerbliche Zwecke auf einem beliebigen bekannten Medium oder in anderer Weise zu

     speichern, zu vervielfältigen, auszustellen, zu veröffentlichen, in körperlicher oder unkörperlicher Form zu

     verbreiten, insbesondere nichtöffentlich und mit Ausnahme des Quellcodes öffentlich wiederzugeben, auch

     durch Bild-, Ton- und sonstige Informationsträger, in Datenbanken, Datennetzen und Online-Diensten

     einzusetzen, einschließlich des Rechts, die Software, nicht jedoch den Quellcode, den Nutzern der vorgenannten

     Datenbanken, Netze und Online-Dienste zur Recherche und zum Abruf mittels vom KUNDEN gewählter Tools

     bzw. zum nicht gewerblichen Herunterladen zur Verfügung zu stellen, durch Dritte nutzen oder für den KUNDEN

     betreiben zu lassen, nicht nur für eigene Zwecke zu nutzen, sondern auch zur Erbringung von Leistungen an

     Dritte einzusetzen,  zu verbreiten, soweit dies nicht gewerblich geschieht.

 

     9.2 Das Nutzungsrecht bezieht sich auf die Software, insbesondere deren Objekt- und Quellcode in der Endstufe

     und auf die zugehörige Dokumentation sowie auf sonstige für die Ausübung der Nutzungsrechte notwendige

     Materialien wie beispielsweise Analysen, Lasten- bzw. Pflichtenhefte, Konzepte und Beschreibungen. Für den

     Fall, dass Quellcodeteile der Software bereits vor Beginn dieses Vertrages oder unabhängig von diesem Vertrag

     von Dritten oder vom ANBIETER entwickelt wurden, ist der ANBIETER berechtigt, dem KUNDEN diese Teile

     nicht im Quellcode, sondern nur im Objektcode zur Verfügung zu stellen. An den lediglich im Objektcode

     überlassenen Teilen der Software hat der KUNDEN alle für die Software vereinbarten Rechte, jedoch kein

     Bearbeitungsrecht, es sei denn, dass dies nach den gesetzlichen Vorschriften zulässig ist.

10. Besondere Bestimmungen zur Softwarepflege

     10.1 Soweit zwischen den Parteien Leistungen der Softwarepflege vereinbart sind, geltend nachfolgende

     Bedingungen.

 

     10.2 Der ANBIETER erbringt für den KUNDEN folgende Pflegeleistungen:

          - Störungsanalyse und Störungsbeseitigung,

          - Lieferung von Updates,

          - Angebot neuer Versionen,

          - Supportservice

 

     10.3 Der ANBIETER erbringt die Pflegeleistungen nur im Rahmen der jeweils geltenden Servicezeit.

 

     10.4 Pflegeleistungen (insbesondere Lieferung von Updates und Störungsbeseitigung) werden grds. mittels

     Datenfernübertragung durchgeführt. Der Kunde schafft die hierfür bei ihm erforderlichen technischen

     Voraussetzungen auf eigene Kosten. Leistungen am Standort des Systems des Kunden, die vom Kunden

     angefordert werden, werden nach Aufwand (einschließlich eventueller Fahrt- und Übernachtungskosten)

     gemäß der jeweils aktuellen Preisliste des ANBIETERS vergütet.

 

     10.5 Der ANBIETER kann auch Subunternehmer mit den Pflegeleistungen beauftragen.

 

     10.6 Der KUNDE wirkt, soweit erforderlich, bei der Erbringung der Pflegeleistungen mit. Er stellt dem

     Softwarehaus alle zur Durchführung der Leistungen erforderlichen Informationen zur Verfügung. Er stellt

     Testdaten, Testkapazitäten und qualifizierte Mitarbeiter zur Verfügung. 

11. Software as a Service

     11.1 Der ANBIETER stellt Software im Rahmen eines sogenannten Software-as-a-Service- (SaaS-)   

     Vertragsverhältnisses bereit. Diesbezüglich gelten insbesondere vorrangig die nachfolgenden Regelungen.

     11.2 Pflichten des KUNDEN

 

     11.2.1 Der KUNDE verpflichtet sich die vom ANBIETER zur Verfügung gestellten Funktionen nur in dem

     vertraglich vereinbarten Umfang zu nutzen.

 

     11.2.2 Der KUNDE ist selbstständig dafür verantwortlich, die technischen Voraussetzungen (z.B. durch die

     regelmäßige Durchführung von Updates des verwendeten Betriebssystems) bereitzuhalten, um das Angebot

     vollständig nutzen zu können. Bei Vorliegen von technischen Problemen des bereitgestellten Angebots ist der

     KUNDE zudem verpflichtet, an der Problemlösung bestmöglich mitzuwirken.

     11.2.3 Der KUNDE ist im Falle der Registrierung verpflichtet seine Zugangsdaten, insbesondere das von ihm

     gewählte Passwort, jederzeit geheim zu halten und jeglichen unberechtigten Zugang auf sein Nutzerkonto durch

     Dritte mittels geeigneter Maßnahmen zu verhindern. Der KUNDE ist verpflichtet, den ANBIETER umgehend zu

     informieren, wenn Anhaltspunkte dafür ersichtlich sind, dass die Zugangsdaten unberechtigt verwendet werden

     könnten. Der KUNDE haftet für einen etwaigen Missbrauch des Nutzerkontos und/oder seiner Daten.

 

     11.2.4 Die ordnungsgemäße und regelmäßige Sicherung der Daten obliegt dem KUNDEN.

 

     11.2.5 Der KUNDE ist verpflichtet, dass die von ihm eingegebenen Informationen und Inhalte keine Rechte

     Dritter verletzen, sowie nicht gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen. Der ANBIETER behält sich bei einem

     Verstoß gegen diese Bestimmung zivil- und/oder strafrechtliche Sanktionen ausdrücklich vor. Der KUNDE stellt

     den ANBIETER bereits jetzt von möglichen Regressansprüchen frei, die aus der Verletzung dieser Bestimmung

     etwaig resultieren.

 

     11.2.6 Der KUNDE erkennt an, dass er bei Verstoß gegen die hier aufgestellten Bedingungen jederzeit durch

     den ANBIETER vorübergehend oder dauerhaft vom Angebot ausgeschlossen („deaktiviert“) werden kann.

 

     11.2.7 Der KUNDE ist zur Durchführung von Updates verpflichtet. Die Kompatibilität der Software mit veralteten

     Versionen kann ausdrücklich nicht zugesichert werden.

     11.3 Weiterentwicklung

     11.3.1 Der ANBIETER behält sich im Zuge einer Leistungsoptimierung nach Vertragsschluss

     Weiterentwicklungen und Leistungsänderungen (z.B. durch Verwendung neuerer oder anderer Technologien,

     Systeme, Verfahren oder Standards) vor.

     11.3.2 Bei wesentlichen Leistungsänderungen wird rechtzeitig eine entsprechende Mitteilung an den KUNDEN

     erfolgen. Entstehen für den KUNDEN durch die Leistungsänderungen wesentliche Nachteile, so steht diesem

     das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages zum Änderungstermin zu. Die Kündigung muss durch

     den Kunden innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Mitteilung über die Leistungsänderung erfolgen.

     11.4 Verfügbarkeit der Software

 

     11.4.1 Der ANBIETER strebt eine hohe Verfügbarkeit der Software an. Der KUNDE ist sich jedoch darüber im

     Klaren und stimmt zu, dass insbesondere bei nicht vom ANBIETER beeinflussbaren Störungen des Internets

     oder aus sonstigen nicht vom ANBIETER zu vertretenden Umständen, insbesondere höherer Gewalt

     (beispielsweise aber nicht abschließend: Pandemien, Unterbrechungen der Lieferkette und/oder Cyberangriffe)

     oder bei Wartungsarbeiten der Software die Verfügbarkeit der Software eingeschränkt sein kann. Störungen in

     diesem Sinne beeinträchtigen nicht die Vertragsmäßigkeit der erbrachten Leistung durch den ANBIETER.

 

     11.4.2 Die Verfügbarkeit der Software beträgt im Durchschnitt 95% pro Jahr abzüglich der für das Einspielen

     von Updates, Upgrades, neuen Releases und/oder sonstigen Modifikationen und Wartungsarbeiten

     notwendigen Zeit. Der ANBIETER ist bestrebt jedwede Server-Störungen schnellstmöglich zu beheben und

     Wartungsarbeiten schonend durchzuführen.

12. Haftung

     12.1 Der ANBIETER haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur

     nach Maßgabe der folgenden Ziffern.

 

     12.2 Der ANBIETER haftet lediglich für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der

     Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des ANBIETER oder eines seiner

     gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Daneben haftet der ANBIETER unter Begrenzung auf

     Ersatz des vertragstypischen vorhersehbaren Schadens für solche Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen

     Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch ihn oder einen seiner gesetzlichen Vertreter oder

     Erfüllungsgehilfen beruhen. Vertragswesentliche Pflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße

     Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der KUNDE regelmäßig

     vertrauen darf.

 

     12.3 Der ANBIETER übernimmt keine Haftung für unvorhergesehene Software-Störungen aus der Sphäre

     Dritter, bzw. technische „Bugs“ oder Datenverluste, auf die der ANBIETER selbst keinen Einfluss ausüben kann.

     Der ANBIETER ist bestrebt jedwede Server-Störungen schnellstmöglich zu beheben und Wartungsarbeiten

     schonend durchzuführen. Überdies kann der ANBIETER dem KUNDE keine Garantie für eine ständige

     Erreichbarkeit der Software aussprechen.

     12.4 Innerhalb der Grenzen aus den vorstehenden Absätzen 2 und 3 haftet der ANBIETER nicht für Daten- und

      Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen

     Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrenentsprechender Anfertigung von

     Sicherungskopien eingetreten wäre. Dem ANBIETER bleibt der Einwand des Mitverschuldens vorbehalten. Der

     KUNDE ist insbesondere für die Datensicherung und Abwehr von Schadsoftware nach dem jeweils aktuellen

     Stand der Technik verantwortlich.

     12.5 Der KUNDE stellt den ANBIETER von allen Ansprüchen Dritter frei, die von Dritten, wegen der Verletzung

     dieser AGB durch den KUNDEN, gegenüber dem ANBIETER geltend gemacht werden. Der KUNDE erstattet

     dem ANBIETER in diesem Fall auch alle zur Rechtsverfolgung und Verteidigung anfallenden Kosten.

13. Besondere Bestimmungen beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI)

     Der ANBIETER übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Einung der von der

     künstlichen Intelligenz erstellten Vorschläge oder Empfehlungen. Die Nutzung der durch die künstliche

     Intelligenz bereitgestellten Informationen erfolgt auf eigenes Risiko des KUNDEN.

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14. Datenschutz, Geheimhaltung

     14.1 Die Verarbeitung personenbezogener Daten zur Erfüllung der vertraglich vereinbarten Leistungen erfolgt

     gemäß den nationalen wie europäischen Datenschutzgesetzen. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten

     die zur Erfüllung des vertraglichen Angebots erforderlich sind, erfolgt auf Grundlage von Art. 6 lit. b DS-GVO.

     Jenseits dessen erfolgt eine weitere Verarbeitung von Daten oder eine Weitergabe an Dritte nur in solchen

     Fällen, in denen der KUNDE zuvor ausdrücklich seine Einwilligung erteilt hat oder die Verarbeitung/Weitergabe

     zur Vertragsdurchführung erforderlich ist und dies den Interessen des KUNDEN entspricht. Im Übrigen verweist

     der ANBIETER auf die Datenschutzbestimmungen, verfügbar unter Datenschutz-Bestimmungen.

 

     14.2 Im Rahmen der Erbringung der zwischen den Parteien bestehenden vertraglichen Leistungsbeziehungen

      können im Zuge des sog.  loT Tracking bzw.  Auto Trackings personenbezogene Daten erhoben werden. Für

     diese Daten ist der KUNDE datenschutzrechtlich verantwortlich. Der KUNDE wird mit dem ANBIETER eine

     entsprechende Auftragsverarbeitungsvereinbarung schließen.

     14.3 Die Vertragsparteien verpflichten sich, die ihnen im Rahmen der Vertragsdurchführung bekannt

     gewordenen und nicht offenkundigen oder allgemein zugänglichen Informationen oder Unterlagen aus dem

     Bereich der anderen Partei vertraulich zu behandeln. Diese Geheimhaltungspflicht besteht auch nach

     Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.

15. Referenznennung und Urheberrecht

     15.1 Der ANBIETER darf den KUNDEN in jedem Medium als Referenz nennen. Dies umfasst auch die Nennung

     und Benutzung evtl. geschützter Marken, Bezeichnungen oder Logos. Der ANBIETER ist zur Nennung nicht

     verpflichtet.

 

     15.2 Das Angebot des ANBIETERS unterliegt den jeweiligen gewerblichen Schutzrechten (wie z.B. dem

     Urhebergesetz) und ist vom ANBIETER und/oder dessen Lizenzgebern rechtlich geschützt. Dies gilt

     insbesondere auch für die gesamte Daten- und Datenbankstruktur sowie für das äußere Erscheinungsbild des

     Internetauftritts. Hiervon ausgenommen sind Softwarebestandteile, die auf Open-Source-Strukturen

     zurückgehen.

 

     15.3 Alle rechtlich geschützten Inhalte des ANBIETERS, sowie die gesamte Daten- und Datenbankstruktur

     dürfen nicht ohne ausdrückliche, vorherige Genehmigung des ANBIETERS veröffentlicht, vervielfältigt, öffentlich

     zugänglich gemacht oder an Dritte weitergegeben werden.

 

     15.4 Die Rechteübertragung steht insgesamt unter der aufschiebenden Bedingung, dass der KUNDE gegenüber

     dem ANBIETER sämtliche Vergütungspflichten erfüllt hat.

 

     15.5 Der KUNDE räumt dem ANBIETER das Recht ein, sämtliche Marken, Logos, Namen oder sonstige

     geschäftliche Kennzeichen des KUNDEN im Rahmen der zu erbringenden Leistungen uneingeschränkt zu nutzen.

     Abweichungen hiervon bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.

 

     15.6 Der KUNDE stellt den ANBIETER von etwaigen Ansprüchen Dritter wegen Verletzung geistigen Eigentums

     und/oder der Verwendung von Begriffen, Seiten oder Inhalten die unzulässig und/oder mit Rechten Dritter

     belastet sind, vollumfänglich frei.

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16. Schlussbestimmungen

     16.1 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen Personen

     des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen aus Verträgen ist Friedrichshafen.

 

     16.2 Auf alle Streitigkeiten in Verbindung diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen findet, unabhängig vom

     rechtlichen Grund, ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller   

     Bestimmungen des Kollisionsrechts, die in eine andere Rechtsordnung verweisen, Anwendung.

 

     16.3 Bei Bedarf werden von den PARTEIEN schriftlich vereinbarte zusätzliche oder alternative Bestimmungen zu

     der Vereinbarung ab dem Zeitpunkt ihrer Unterzeichnung als Teil der Vereinbarung betrachtet.

     16.4 Durch eine etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Allgemeinen

     Geschäftsbedingungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen

     Geschäftsbedingungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Klauseln gilt dasjenige vereinbart, was dem

     wirtschaftlich Gewollten in rechtlich zulässiger Weise am nächsten steht. Dies gilt auch für die ergänzende

     Vertragsauslegung.

 

     16.5 Der ANBIETER behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen aus wichtigem Grund

     jederzeit zu ändern, es sei denn die Änderung ist für den KUNDEN nicht zumutbar. Ein wichtiger Grund liegt

     insbesondere vor bei Gesetzesänderungen, geänderter Rechtsprechung und/oder erheblichen betrieblichen

     und/oder wirtschaftlichen Veränderungen in der Sphäre des ANBIETERS. Der ANBIETER wird den KUNDEN in

     diesem Fall rechtzeitig benachrichtigen. Widerspricht der KUNDE den neuen Allgemeinen

     Geschäftsbedingungen nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Benachrichtigung, gelten die

     geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen als vom KUNDEN angenommen.

 

Unsere Details

Für weitere Fragen und Anfragen stehen wir Ihnen gerne unter den folgenden Kontaktdaten zur Verfügung:

Archibo GmbH

Ohmstr. 12, 63225 Langen

Germany

info@archibo.de

+ 49 (0) 6103 44096 10

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