Architektur für den Geschäftsbetrieb

Architektur für den Geschäftsbetrieb
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zuletzt aktualisiert: Dezember 2024
1. Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
1.1 Für die Geschäftsbeziehung zwischen der Archibo GmbH, Ohmstraße 12 in 63225 Langen (im Folgenden
kurz "ANBIETER" genannt) und dem Empfänger der Leistungen (im Folgenden kurz "KUNDE" genannt,
zusammen hier auch als „die PARTEIEN“ bezeichnet), insbesondere im Hinblick auf Verträge über
Entwicklungsleistungen im Bereich der IT-Produktentwicklung sowie der Softwarepflege (nachfolgend kurz
„Leistungen“ genannt) gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
1.2 Das Angebot des ANBIETERS richtet sich an Unternehmer (§ 14 BGB), an Gewerbetreibende und an
Verbraucher (§ 13 BGB).
1.3 Widersprechende, abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des KUNDEN werden
nicht Vertragsbestandteil, es sei denn der ANBIETER stimmt deren Geltung ausdrücklich zu. Diese Allgemeinen
Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn der ANBIETER in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen
Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichenden Bedingungen des KUNDEN Leistungen vorbehaltlos
ausführt.
1.4 Maßgeblich ist die jeweils vor Inanspruchnahme der Leistungen gültige Fassung der Allgemeinen
Geschäftsbedingungen des ANBIETERS.
1.5 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Leistungsbeziehungen zwischen
dem ANBIETER und dem KUNDEN (in Zusammenhang mit dem angebotenen Leistungsgegenstand), ohne dass
es einer ausdrücklichen Einbeziehung bedarf.
1.6 Sofern in den nachfolgenden Bestimmungen das generische Maskulinum verwendet wird, gilt dies einzig
und allein aus Gründen der Einfachheit, ohne dass damit eine Wertung verbunden ist.
2. Vertragsschluss
2.1 Die Präsentation der Leistungen auf der Webseite oder in Werbeanzeigen stellt kein verbindliches Angebot
des ANBIETERS auf Abschluss eines Vertrags dar. Der KUNDE wird hierdurch lediglich aufgefordert, ein
Angebot abzugeben.
2.2 Der Vertragsschluss zwischen dem ANBIETER und dem KUNDEN kann per E-Mail oder schriftlich erfolgen.
2.3 Der KUNDE erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, keine Login-Benutzernamen, Passwörter,
Materialien und Links, auf die der KUNDE im Rahmen dieses Vertrags Zugriff erhält, an Dritte weiterzugeben.
3. Leistungen
3.1 Der ANBIETER erbringt Entwicklungs- und Beratungsdienstleistungen im Bereich Digitalisierung,
Prozessoptimierung und Softwarepflege sowie Leistungen im Bereich Bereitstellung von Software as a Service.
3.2 Der konkrete Leistungsumfang (einschließlich Dauer des Projekts, Anzahl vereinbarter Tages- und/oder
Stundensätze, etc.) ergibt sich stets aus dem individuellen Angebot des ANBIETERS und der diesbezüglichen
individuellen Leistungsbeschreibung bzw. Dokumentation zwischen ANBIETER und KUNDE.
3.3 Die Leistungen des ANBIETERS erfolgen stets auf dem zum Vertragsschluss bekannten und gängigen,
technischen Stand. Sollten nach Vertragsschluss aufgrund neuartiger und/oder aktualisierter Software-
Versionen von Drittanbietern (o.Ä.) Anpassungen („Relaunches“ oder „Updates“) erforderlich werden, sind diese vom
Leistungsangebot des ANBIETERS vorab ausdrücklich nicht zugesichert.
3.4 Über das Anbieten der Leistungen hinaus wird dem KUNDEN ausdrücklich kein bestimmter Erfolg
geschuldet.
3.5 Der ANBIETER ist berechtigt, sich zur Erfüllung einzelner oder aller vertraglichen Pflichten der Hilfe Dritter,
insbesondere Subunternehmer, zu bedienen.
3.6 In Bezug auf dienstvertragliche Leistungen steht dem ANBIETER ein Leistungsbestimmungsrecht nach §
315 BGB zu.
4. Zahlungsbedingungen
4.1 Die Zahlung ist per Rechnung möglich.
4.2 Sämtliche Abrechnungsmodalitäten, insbesondere die Rechnungstellung, erfolgen auf elektronischem Weg
über die vom KUNDEN mitgeteilte E-Mail-Adresse. Der KUNDE erklärt sich hiermit ausdrücklich einverstanden.
Erwünscht der KUNDE eine hiervon abweichende Art der Übermittlung (z.B. Post) trägt er die hierfür zusätzlich
anfallenden Kosten.
5. Pflichten der PARTEIEN zur Durchführung der vereinbarten Leistungen
5.1 Alle vertraglich zugesagten Leistungen erbringt der ANBIETER grundsätzlich erst ab dem Zeitpunkt des
Vertragsschlusses.
5.2 Der KUNDE stellt sicher, dass der ANBIETER zu jedem Zeitpunkt über alle erforderlichen Informationen
verfügt, die zum Erreichen eines bestmöglichen Beratungsergebnisses erforderlich sind. Für die Richtigkeit der
dem ANBIETER durch den KUNDEN zur Verfügung gestellten Inhalte wird keine Gewähr übernommen; eine
Prüfung der Inhalte durch den ANBIETER erfolgt nicht.
5.3 Die Leistungen des ANBIETERS erfolgen stets auf dem zum Vertragsschluss bekannten und gängigen,
technischen Stand. Sollten nach Vertragsschluss aufgrund neuartiger und/oder aktualisierter Software-
Versionen von Drittanbietern (o.Ä.) Anpassungen („Relaunches“ oder „Updates“) erforderlich werden, sind diese
vom Leistungsangebot des ANBIETERS vorab ausdrücklich nicht zugesichert.
5.4 Der KUNDE ist selbstständig dafür verantwortlich, die technischen Voraussetzungen bereitzuhalten, um das
Angebot vollständig nutzen zu können. Bei Vorliegen von technischen Problemen des bereitgestellten Angebots
ist der KUNDE zudem verpflichtet, an der Problemlösung bestmöglich mitzuwirken.
6. Vergütung
6.1 Für die Leistungen gilt die jeweilige zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses individuell vereinbarte Vergütung.
Alle Preise verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer.
6.2 Soweit im Einzelfall keine individuelle Vergütungsvereinbarung getroffen wird, rechnet der ANBIETER seine
Leistungen gegenüber dem KUNDEN mittels eines festen Vergütungssatzes je vereinbarter Einheit ab.
6.3 Sofern der ANBIETER dem KUNDEN auf Wunsch eine Kostenvoreinschätzung erteilt, so kann der ANBIETER
vorab keine verbindliche Gewähr gem. § 649 Abs. 1 BGB für die Richtigkeit der Kostenvoreinschätzung
übernehmen.
6.4 Soweit der tatsächliche Aufwand die zugrundeliegende Kostenvoreinschätzung mehr als geringfügig (< 10
%) übersteigt, ist der ANBIETER berechtigt, den zusätzlichen Arbeitsaufwand gesondert in Rechnung zu stellen.
Sofern eine solche Überschreitung zu erwarten ist, unterrichtet der ANBIETER den KUNDEN darüber
unverzüglich. Die weitere Vergütung bemisst sich in diesem Fall anhand des tatsächlichen Arbeitsaufwands und
der geltenden Preisliste. Sofern der ANBIETER die wesentliche Überschreitung der Kostenvoreinschätzung nicht
zu vertreten hat, ist der KUNDE nicht dazu berechtigt ist, das Vertragsverhältnis allein aufgrund der Kosten-
Überschreitung zu kündigen.
6.5 Etwaige Lizenzkosten für Drittsoftware fällt, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, zusätzlich an und
ist durch den KUNDEN zu tragen.
6.6 Wenn nicht vertraglich im Einzelfall anderslautend geregelt, fallen Reisekosten (z.B. Spesen, Verpflegung,
Beförderung) für Reisen, die der ANBIETER im Auftrag des KUNDEN durchführt, dem KUNDEN zur Last und
sind von einer vereinbarten Pauschalvergütung nicht umfasst.
6.7 Der KUNDE ist, soweit nicht anders vereinbart, zur Vorleistung verpflichtet. Die vereinbarte Vergütung ist
unmittelbar mit Vertragsschluss fällig und zahlbar innerhalb von 10 Tagen.
6.8 Der KUNDE kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen sein
Aufrechnungsrecht oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben bzw. geltend machen.
7. Vertragslaufzeit, Kündigung, Löschung des Kontos
7.1 Der Vertrag ist für die gemäß individualvertraglicher Vereinbarung vereinbarte Laufzeit (Erstlaufzeit) fest
geschlossen. Eine vorzeitige ordentliche Kündigung ist ausgeschlossen.
7.2 Die Vertragslaufzeit verlängert sich, sofern nicht explizit abweichend geregelt, jeweils um die vereinbarte
Erstlaufzeit, wenn sie nicht vier Wochen vor Ablauf der Erstlaufzeit bzw. der jeweiligen Vertragsverlängerung
von einer Partei gekündigt wird.
7.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
8. Abnahme
8.1 Sofern die vereinbarten Leistungen dem Werkvertragsrecht unterfallen, gelten diesbezüglich die
nachfolgenden Regelungen dieser Ziffer.
8.2 Der ANBIETER kann vom KUNDEN nach Abschluss einer Teilleistung diesbezüglich die Abnahme verlangen.
8.3 Die seitens des KUNDEN abzunehmenden (Teil-)Leistungen des ANBIETERS gelten auch dann als
abgenommen, wenn der KUNDE sich auf Aufforderung des ANBIETERS hin zur Abnahme der entsprechenden
(Teil-)Leistung nicht innerhalb von 7 Werktagen schriftlich erklärt.
9. Nutzungsrechte an Software
9.1 Soweit in diesem Vertrag keine andere bestimmungsgemäße Nutzung vereinbart ist, räumt der ANBIETER
dem KUNDEN das nicht-ausschließliche, örtlich unbeschränkte, in jeder beliebigen Hard- und
Softwareumgebung ausübbare, dauerhafte, unwiderrufliche und unkündbare Recht ein, Software im Original
oder in abgeänderter, übersetzter, bearbeiteter oder umgestalteter Form zu nutzen, das heißt insbesondere
dauerhaft oder temporär zu speichern und zu laden, sie anzuzeigen und ablaufen zu lassen, auch soweit hierfür
Vervielfältigungen notwendig werden, abzuändern, zu übersetzen, zu bearbeiten oder auf anderem Wege
umzugestalten, für nichtgewerbliche Zwecke auf einem beliebigen bekannten Medium oder in anderer Weise zu
speichern, zu vervielfältigen, auszustellen, zu veröffentlichen, in körperlicher oder unkörperlicher Form zu
verbreiten, insbesondere nichtöffentlich und mit Ausnahme des Quellcodes öffentlich wiederzugeben, auch
durch Bild-, Ton- und sonstige Informationsträger, in Datenbanken, Datennetzen und Online-Diensten
einzusetzen, einschließlich des Rechts, die Software, nicht jedoch den Quellcode, den Nutzern der vorgenannten
Datenbanken, Netze und Online-Dienste zur Recherche und zum Abruf mittels vom KUNDEN gewählter Tools
bzw. zum nicht gewerblichen Herunterladen zur Verfügung zu stellen, durch Dritte nutzen oder für den KUNDEN
betreiben zu lassen, nicht nur für eigene Zwecke zu nutzen, sondern auch zur Erbringung von Leistungen an
Dritte einzusetzen, zu verbreiten, soweit dies nicht gewerblich geschieht.
9.2 Das Nutzungsrecht bezieht sich auf die Software, insbesondere deren Objekt- und Quellcode in der Endstufe
und auf die zugehörige Dokumentation sowie auf sonstige für die Ausübung der Nutzungsrechte notwendige
Materialien wie beispielsweise Analysen, Lasten- bzw. Pflichtenhefte, Konzepte und Beschreibungen. Für den
Fall, dass Quellcodeteile der Software bereits vor Beginn dieses Vertrages oder unabhängig von diesem Vertrag
von Dritten oder vom ANBIETER entwickelt wurden, ist der ANBIETER berechtigt, dem KUNDEN diese Teile
nicht im Quellcode, sondern nur im Objektcode zur Verfügung zu stellen. An den lediglich im Objektcode
überlassenen Teilen der Software hat der KUNDEN alle für die Software vereinbarten Rechte, jedoch kein
Bearbeitungsrecht, es sei denn, dass dies nach den gesetzlichen Vorschriften zulässig ist.
10. Besondere Bestimmungen zur Softwarepflege
10.1 Soweit zwischen den Parteien Leistungen der Softwarepflege vereinbart sind, geltend nachfolgende
Bedingungen.
10.2 Der ANBIETER erbringt für den KUNDEN folgende Pflegeleistungen:
- Störungsanalyse und Störungsbeseitigung,
- Lieferung von Updates,
- Angebot neuer Versionen,
- Supportservice
10.3 Der ANBIETER erbringt die Pflegeleistungen nur im Rahmen der jeweils geltenden Servicezeit.
10.4 Pflegeleistungen (insbesondere Lieferung von Updates und Störungsbeseitigung) werden grds. mittels
Datenfernübertragung durchgeführt. Der Kunde schafft die hierfür bei ihm erforderlichen technischen
Voraussetzungen auf eigene Kosten. Leistungen am Standort des Systems des Kunden, die vom Kunden
angefordert werden, werden nach Aufwand (einschließlich eventueller Fahrt- und Übernachtungskosten)
gemäß der jeweils aktuellen Preisliste des ANBIETERS vergütet.
10.5 Der ANBIETER kann auch Subunternehmer mit den Pflegeleistungen beauftragen.
10.6 Der KUNDE wirkt, soweit erforderlich, bei der Erbringung der Pflegeleistungen mit. Er stellt dem
Softwarehaus alle zur Durchführung der Leistungen erforderlichen Informationen zur Verfügung. Er stellt
Testdaten, Testkapazitäten und qualifizierte Mitarbeiter zur Verfügung.
11. Software as a Service
11.1 Der ANBIETER stellt Software im Rahmen eines sogenannten Software-as-a-Service- (SaaS-)
Vertragsverhältnisses bereit. Diesbezüglich gelten insbesondere vorrangig die nachfolgenden Regelungen.
11.2 Pflichten des KUNDEN
11.2.1 Der KUNDE verpflichtet sich die vom ANBIETER zur Verfügung gestellten Funktionen nur in dem
vertraglich vereinbarten Umfang zu nutzen.
11.2.2 Der KUNDE ist selbstständig dafür verantwortlich, die technischen Voraussetzungen (z.B. durch die
regelmäßige Durchführung von Updates des verwendeten Betriebssystems) bereitzuhalten, um das Angebot
vollständig nutzen zu können. Bei Vorliegen von technischen Problemen des bereitgestellten Angebots ist der
KUNDE zudem verpflichtet, an der Problemlösung bestmöglich mitzuwirken.
11.2.3 Der KUNDE ist im Falle der Registrierung verpflichtet seine Zugangsdaten, insbesondere das von ihm
gewählte Passwort, jederzeit geheim zu halten und jeglichen unberechtigten Zugang auf sein Nutzerkonto durch
Dritte mittels geeigneter Maßnahmen zu verhindern. Der KUNDE ist verpflichtet, den ANBIETER umgehend zu
informieren, wenn Anhaltspunkte dafür ersichtlich sind, dass die Zugangsdaten unberechtigt verwendet werden
könnten. Der KUNDE haftet für einen etwaigen Missbrauch des Nutzerkontos und/oder seiner Daten.
11.2.4 Die ordnungsgemäße und regelmäßige Sicherung der Daten obliegt dem KUNDEN.
11.2.5 Der KUNDE ist verpflichtet, dass die von ihm eingegebenen Informationen und Inhalte keine Rechte
Dritter verletzen, sowie nicht gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen. Der ANBIETER behält sich bei einem
Verstoß gegen diese Bestimmung zivil- und/oder strafrechtliche Sanktionen ausdrücklich vor. Der KUNDE stellt
den ANBIETER bereits jetzt von möglichen Regressansprüchen frei, die aus der Verletzung dieser Bestimmung
etwaig resultieren.
11.2.6 Der KUNDE erkennt an, dass er bei Verstoß gegen die hier aufgestellten Bedingungen jederzeit durch
den ANBIETER vorübergehend oder dauerhaft vom Angebot ausgeschlossen („deaktiviert“) werden kann.
11.2.7 Der KUNDE ist zur Durchführung von Updates verpflichtet. Die Kompatibilität der Software mit veralteten
Versionen kann ausdrücklich nicht zugesichert werden.
11.3 Weiterentwicklung
11.3.1 Der ANBIETER behält sich im Zuge einer Leistungsoptimierung nach Vertragsschluss
Weiterentwicklungen und Leistungsänderungen (z.B. durch Verwendung neuerer oder anderer Technologien,
Systeme, Verfahren oder Standards) vor.
11.3.2 Bei wesentlichen Leistungsänderungen wird rechtzeitig eine entsprechende Mitteilung an den KUNDEN
erfolgen. Entstehen für den KUNDEN durch die Leistungsänderungen wesentliche Nachteile, so steht diesem
das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages zum Änderungstermin zu. Die Kündigung muss durch
den Kunden innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Mitteilung über die Leistungsänderung erfolgen.
11.4 Verfügbarkeit der Software
11.4.1 Der ANBIETER strebt eine hohe Verfügbarkeit der Software an. Der KUNDE ist sich jedoch darüber im
Klaren und stimmt zu, dass insbesondere bei nicht vom ANBIETER beeinflussbaren Störungen des Internets
oder aus sonstigen nicht vom ANBIETER zu vertretenden Umständen, insbesondere höherer Gewalt
(beispielsweise aber nicht abschließend: Pandemien, Unterbrechungen der Lieferkette und/oder Cyberangriffe)
oder bei Wartungsarbeiten der Software die Verfügbarkeit der Software eingeschränkt sein kann. Störungen in
diesem Sinne beeinträchtigen nicht die Vertragsmäßigkeit der erbrachten Leistung durch den ANBIETER.
11.4.2 Die Verfügbarkeit der Software beträgt im Durchschnitt 95% pro Jahr abzüglich der für das Einspielen
von Updates, Upgrades, neuen Releases und/oder sonstigen Modifikationen und Wartungsarbeiten
notwendigen Zeit. Der ANBIETER ist bestrebt jedwede Server-Störungen schnellstmöglich zu beheben und
Wartungsarbeiten schonend durchzuführen.
12. Haftung
12.1 Der ANBIETER haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur
nach Maßgabe der folgenden Ziffern.
12.2 Der ANBIETER haftet lediglich für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des ANBIETER oder eines seiner
gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Daneben haftet der ANBIETER unter Begrenzung auf
Ersatz des vertragstypischen vorhersehbaren Schadens für solche Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen
Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch ihn oder einen seiner gesetzlichen Vertreter oder
Erfüllungsgehilfen beruhen. Vertragswesentliche Pflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße
Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der KUNDE regelmäßig
vertrauen darf.
12.3 Der ANBIETER übernimmt keine Haftung für unvorhergesehene Software-Störungen aus der Sphäre
Dritter, bzw. technische „Bugs“ oder Datenverluste, auf die der ANBIETER selbst keinen Einfluss ausüben kann.
Der ANBIETER ist bestrebt jedwede Server-Störungen schnellstmöglich zu beheben und Wartungsarbeiten
schonend durchzuführen. Überdies kann der ANBIETER dem KUNDE keine Garantie für eine ständige
Erreichbarkeit der Software aussprechen.
12.4 Innerhalb der Grenzen aus den vorstehenden Absätzen 2 und 3 haftet der ANBIETER nicht für Daten- und
Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen
Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrenentsprechender Anfertigung von
Sicherungskopien eingetreten wäre. Dem ANBIETER bleibt der Einwand des Mitverschuldens vorbehalten. Der
KUNDE ist insbesondere für die Datensicherung und Abwehr von Schadsoftware nach dem jeweils aktuellen
Stand der Technik verantwortlich.
12.5 Der KUNDE stellt den ANBIETER von allen Ansprüchen Dritter frei, die von Dritten, wegen der Verletzung
dieser AGB durch den KUNDEN, gegenüber dem ANBIETER geltend gemacht werden. Der KUNDE erstattet
dem ANBIETER in diesem Fall auch alle zur Rechtsverfolgung und Verteidigung anfallenden Kosten.
13. Besondere Bestimmungen beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI)
Der ANBIETER übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Einung der von der
künstlichen Intelligenz erstellten Vorschläge oder Empfehlungen. Die Nutzung der durch die künstliche
Intelligenz bereitgestellten Informationen erfolgt auf eigenes Risiko des KUNDEN.
14. Datenschutz, Geheimhaltung
14.1 Die Verarbeitung personenbezogener Daten zur Erfüllung der vertraglich vereinbarten Leistungen erfolgt
gemäß den nationalen wie europäischen Datenschutzgesetzen. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten
die zur Erfüllung des vertraglichen Angebots erforderlich sind, erfolgt auf Grundlage von Art. 6 lit. b DS-GVO.
Jenseits dessen erfolgt eine weitere Verarbeitung von Daten oder eine Weitergabe an Dritte nur in solchen
Fällen, in denen der KUNDE zuvor ausdrücklich seine Einwilligung erteilt hat oder die Verarbeitung/Weitergabe
zur Vertragsdurchführung erforderlich ist und dies den Interessen des KUNDEN entspricht. Im Übrigen verweist
der ANBIETER auf die Datenschutzbestimmungen, verfügbar unter Datenschutz-Bestimmungen.
14.2 Im Rahmen der Erbringung der zwischen den Parteien bestehenden vertraglichen Leistungsbeziehungen
können im Zuge des sog. loT Tracking bzw. Auto Trackings personenbezogene Daten erhoben werden. Für
diese Daten ist der KUNDE datenschutzrechtlich verantwortlich. Der KUNDE wird mit dem ANBIETER eine
entsprechende Auftragsverarbeitungsvereinbarung schließen.
14.3 Die Vertragsparteien verpflichten sich, die ihnen im Rahmen der Vertragsdurchführung bekannt
gewordenen und nicht offenkundigen oder allgemein zugänglichen Informationen oder Unterlagen aus dem
Bereich der anderen Partei vertraulich zu behandeln. Diese Geheimhaltungspflicht besteht auch nach
Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
15. Referenznennung und Urheberrecht
15.1 Der ANBIETER darf den KUNDEN in jedem Medium als Referenz nennen. Dies umfasst auch die Nennung
und Benutzung evtl. geschützter Marken, Bezeichnungen oder Logos. Der ANBIETER ist zur Nennung nicht
verpflichtet.
15.2 Das Angebot des ANBIETERS unterliegt den jeweiligen gewerblichen Schutzrechten (wie z.B. dem
Urhebergesetz) und ist vom ANBIETER und/oder dessen Lizenzgebern rechtlich geschützt. Dies gilt
insbesondere auch für die gesamte Daten- und Datenbankstruktur sowie für das äußere Erscheinungsbild des
Internetauftritts. Hiervon ausgenommen sind Softwarebestandteile, die auf Open-Source-Strukturen
zurückgehen.
15.3 Alle rechtlich geschützten Inhalte des ANBIETERS, sowie die gesamte Daten- und Datenbankstruktur
dürfen nicht ohne ausdrückliche, vorherige Genehmigung des ANBIETERS veröffentlicht, vervielfältigt, öffentlich
zugänglich gemacht oder an Dritte weitergegeben werden.
15.4 Die Rechteübertragung steht insgesamt unter der aufschiebenden Bedingung, dass der KUNDE gegenüber
dem ANBIETER sämtliche Vergütungspflichten erfüllt hat.
15.5 Der KUNDE räumt dem ANBIETER das Recht ein, sämtliche Marken, Logos, Namen oder sonstige
geschäftliche Kennzeichen des KUNDEN im Rahmen der zu erbringenden Leistungen uneingeschränkt zu nutzen.
Abweichungen hiervon bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
15.6 Der KUNDE stellt den ANBIETER von etwaigen Ansprüchen Dritter wegen Verletzung geistigen Eigentums
und/oder der Verwendung von Begriffen, Seiten oder Inhalten die unzulässig und/oder mit Rechten Dritter
belastet sind, vollumfänglich frei.
16. Schlussbestimmungen
16.1 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen Personen
des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen aus Verträgen ist Friedrichshafen.
16.2 Auf alle Streitigkeiten in Verbindung diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen findet, unabhängig vom
rechtlichen Grund, ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller
Bestimmungen des Kollisionsrechts, die in eine andere Rechtsordnung verweisen, Anwendung.
16.3 Bei Bedarf werden von den PARTEIEN schriftlich vereinbarte zusätzliche oder alternative Bestimmungen zu
der Vereinbarung ab dem Zeitpunkt ihrer Unterzeichnung als Teil der Vereinbarung betrachtet.
16.4 Durch eine etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Klauseln gilt dasjenige vereinbart, was dem
wirtschaftlich Gewollten in rechtlich zulässiger Weise am nächsten steht. Dies gilt auch für die ergänzende
Vertragsauslegung.
16.5 Der ANBIETER behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen aus wichtigem Grund
jederzeit zu ändern, es sei denn die Änderung ist für den KUNDEN nicht zumutbar. Ein wichtiger Grund liegt
insbesondere vor bei Gesetzesänderungen, geänderter Rechtsprechung und/oder erheblichen betrieblichen
und/oder wirtschaftlichen Veränderungen in der Sphäre des ANBIETERS. Der ANBIETER wird den KUNDEN in
diesem Fall rechtzeitig benachrichtigen. Widerspricht der KUNDE den neuen Allgemeinen
Geschäftsbedingungen nicht innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Benachrichtigung, gelten die
geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen als vom KUNDEN angenommen.
Unsere Details
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Ohmstr. 12, 63225 Langen
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